Beantragung eines Visums im Ausland
Wenn Sie für eine Besuchs- oder Geschäftsreise nach Deutschland einreisen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, ob Sie ein Visum benötigen und welche Unterlagen Sie ggf. für die Beantragung eines Visums benötigen.
Hinweis:
Ein Besuchs-/Touristenvisum berechtigt Sie nicht zu arbeiten. Auch der visumfreie Aufenthalt darf dazu nicht genutzt werden.
Wichtig:
Bei Visumbeantragung benötigen Ihre Gäste den Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung. Angebote machen fast alle Versicherungsgesellschaften. Durch den Abschluss einer Reiseversicherung können Sie Ihr Risiko mindern.
Einladung – Verpflichtungserklärung
Gäste aus bestimmten Ländern benötigen für ihren Besuch in Deutschland ein Visum, das sie bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen. In vielen Fällen wird dazu eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers benötigt. Diese Verpflichtungserklärung können Sie gegenüber uns abgeben.
Informationen zum Umfang der Verpflichtungserklärung erhalten Sie hier Auswaertige Amt
Wenn Sie bei uns eine Verpflichtungserklärung für Ihren Gast abgeben wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Von Ihrem Gast benötigen wir folgende Angaben:
Sind die Unterlagen und alle Angaben vollständig, erhalten Sie die Original-Ausfertigung. Diese müssen Sie Ihrem Gast übermitteln, damit dieser die Verpflichtungserklärung dem Visumsantrag beifügen kann.
Allgemeine Informationen zur Visumbeantragung generell finden Sie hier
Visumbeantragung allgemein.
Eine Übersicht der Staatenlist bezüglich der Visumspflicht finden Sie hier
Staatenliste.
Die Gebühr für die Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 EUR.
Kiera
Conredel
Biometrische Datenaufnahme / Ausgabe Aufenthaltstitel / Verpflichtungserklärungen
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Mariia
Fuzik
Biometrische Datenaufnahme / Ausgabe Aufenthaltstitel / Verpflichtungserklärungen
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Beantragung eines Visums im Ausland
Wenn Sie für eine Besuchs- oder Geschäftsreise nach Deutschland einreisen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, ob Sie ein Visum benötigen und welche Unterlagen Sie ggf. für die Beantragung eines Visums benötigen.
Hinweis:
Ein Besuchs-/Touristenvisum berechtigt Sie nicht zu arbeiten. Auch der visumfreie Aufenthalt darf dazu nicht genutzt werden.
Wichtig:
Bei Visumbeantragung benötigen Ihre Gäste den Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung. Angebote machen fast alle Versicherungsgesellschaften. Durch den Abschluss einer Reiseversicherung können Sie Ihr Risiko mindern.
Einladung – Verpflichtungserklärung
Gäste aus bestimmten Ländern benötigen für ihren Besuch in Deutschland ein Visum, das sie bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen. In vielen Fällen wird dazu eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers benötigt. Diese Verpflichtungserklärung können Sie gegenüber uns abgeben.
Informationen zum Umfang der Verpflichtungserklärung erhalten Sie hier Auswaertige Amt
Wenn Sie bei uns eine Verpflichtungserklärung für Ihren Gast abgeben wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Von Ihrem Gast benötigen wir folgende Angaben:
Sind die Unterlagen und alle Angaben vollständig, erhalten Sie die Original-Ausfertigung. Diese müssen Sie Ihrem Gast übermitteln, damit dieser die Verpflichtungserklärung dem Visumsantrag beifügen kann.
Allgemeine Informationen zur Visumbeantragung generell finden Sie hier
Visumbeantragung allgemein.
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Staatenliste.
Die Gebühr für die Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 EUR.
Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Raum: A0007
Am Hüttengraben 29
59759
Arnsberg
Tag | |
---|---|
Montag: | 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Dienstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Freitag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Am Hüttengraben 29
59759
Arnsberg
nach Terminvereinbarung
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