Ihr Weg zu uns – möglichst Online – über das Service-Portal der Stadt Arnsberg:
Bei der Entsorgung von ausrangierten Möbeln, Waschmaschinen, Kühlschränken oder dem Pflegeschnitt Ihres Gartens, haben Sie die Möglichkeit, die kostenpflichtige Abholung online per Internet über das Service-Portal der Stadt Arnsberg anzufordern und zu bezahlen:
https://sperrmuell.arnsberg.de
Ist ausnahmsweise die Nutzung des Service-Portals nicht möglich, kann eine Bedarfsabfuhr telefonisch beim "Service-Telefon" unter 02932 201-1493 beantragt werden.
In Problemfällen oder bei speziellen Fragen rufen Sie bitte die vorgenannte Nummer an.
Beantragen, bezahlen
1.) Online über: https://sperrmuell.arnsberg.de
Zahlungsmöglichkeit: paydirekt, Rechnung
2.) Service-Telefon: 02932 201-1493
Zahlungsmöglichkeit: Rechnung
Zu beachten: Bitte notieren Sie sich stets die Auftragsnummer und den Termin!
3.) Aufgrund der Corona Situation sind z.Zt keine Barzahlung, ec-cash möglich
Die Bedarfsabfuhr ist für die verschiedenen Abfallarten Sperrgut, Baum- und Strauchschnitt, Schrott (Metall) und Elektroschrott jeweils einzeln anzufordern, da die Abfallarten getrennt gesammelt und abgefahren werden.
Grundsätzlich dürfen alle Abfälle frühestens am Abend vor der Abfuhr zur Abholung bereitgestellt werden.
Mögliche Zahlungsarten
Aktuell können Sie aus drei Möglichkeiten auswählen:
1.) „paydirekt“ (nur online): Diese Zahlungsmöglichkeit steht nur bei der eigenständigen Auftragsanlage über das Online-Formular unter „sperrmuell.arnsberg.de“ zur Verfügung. „Paydirekt“ ist ein Online-Bezahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen, nähere Informationen zu „paydirekt“ finden Sie unter www.paydirekt.de.
Sie erhalten nach erfolgter Zahlung eine Auftragsbestätigung auf der Internetseite und als E-Mail.
Zu beachten: Prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner auf Eingang der Bestätigungsmail.
2.) „Rechnung“/Gebührenbescheid (online/telefonisch): Sie erhalten auf der Internetseite, sowie per E-Mail (innerhalb einer Stunde) eine Auftragsbestätigung. Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach dem Abfuhrtermin zur Bezahlung der Leistung.
Zu beachten: Bei einer telefonischen Bestellung erhalten Sie keine E-Mail Bestätigung.
Expresszuschlag
Wird genommen für eine Abholung von Sperrgut innerhalb von 3 Tagen nach Anmeldung. Zu beachten: Expresstermine können nur im Internet über das oben genannte Online-Formular beantragt und nur mit paydirekt bezahlt werden.
Sperrgut
Zum Sperrmüll gehören feste Abfälle aus Haushalten, die wegen ihrer Größe nicht in die ortsüblichen Müllbehälter passen und deshalb von der normalen Müllabfuhr nicht mitgenommen werden können (z.B. Möbel, Teppiche, Kinderwagen, Matratzen).
Zu beachten: Sperrmüll wird nach Kubikmeter berechnet, siehe Gebühren . Ein Kubikmeter ist ein Würfel mit den Maßen 1m x1m x1m. Bei der Ermittlung der Kubikmeter hilft daher die Abmessung (Länge x Breite x Höhe) des bereitgestellten Sperrgutes. Zur Dokumentation wird jeder Sperr-guthaufen vor Abholung fotografiert und gegebenenfalls eine Gebühr nachberechnet.
Achtung:
Nicht zum Sperrgut gehören Bauschutt, Erdaushub und Baustellenabfälle, z.B. Türen, Isolierverkleidungen, Waschbecken, Badewannen, Fenster, Laminat, Deckenpaneele, Paletten, Jägerzaun, etc. Diese Abfälle müssen gesondert als Bauschutt entsorgt werden. Gefüllte Behälter wie Kartons, Säcke, Eimer, Kisten und Wannen sind ebenfalls kein Sperrgut. Diese Gegenstände werden bei der Abfuhr nicht mitgenommen und müssen separat entsorgt werden.
Großschrott (Metall)
Zu Großschrott zählen z.B.: Fahrräder, Metallschränke, Metallregale.
Baum- und Strauchschnitt
Baum- und Strauchschnitt (aus Pflegeschnitten), soweit er nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden kann, wird auf Anforderung abgeholt und in einer Kompostierungsanlage verwertet. Eine Bündelung sollte erfolgen und erleichtert den Verladevorgang. Eine Länge von 1,50 m und ein Durchmesser von 10 cm/Ast dürfen aus technischen und Verarbeitungsgründen nicht überschritten werden. Weihnachtsbäume werden einmal jährlich separat abgeholt.
Elektro- und Elektronikgeräte
zu Elektroschrott gehören z.B.: Waschmaschinen, Spülmaschinen, Trockner, Kühlschränke, Gefriertruhen, Elektroherde, Fernsehgeräte, Monitore, Staubsauger, Hifi-Anlagen.
https://www.arnsberg.de/ortsrecht/abfallgebuehren.pdf
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Zahlungsmöglichkeit: paydirekt, Rechnung
2.) Service-Telefon: 02932 201-1493
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Zu beachten: Bitte notieren Sie sich stets die Auftragsnummer und den Termin!
3.) Aufgrund der Corona Situation sind z.Zt keine Barzahlung, ec-cash möglich
Die Bedarfsabfuhr ist für die verschiedenen Abfallarten Sperrgut, Baum- und Strauchschnitt, Schrott (Metall) und Elektroschrott jeweils einzeln anzufordern, da die Abfallarten getrennt gesammelt und abgefahren werden.
Grundsätzlich dürfen alle Abfälle frühestens am Abend vor der Abfuhr zur Abholung bereitgestellt werden.
Mögliche Zahlungsarten
Aktuell können Sie aus drei Möglichkeiten auswählen:
1.) „paydirekt“ (nur online): Diese Zahlungsmöglichkeit steht nur bei der eigenständigen Auftragsanlage über das Online-Formular unter „sperrmuell.arnsberg.de“ zur Verfügung. „Paydirekt“ ist ein Online-Bezahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen, nähere Informationen zu „paydirekt“ finden Sie unter www.paydirekt.de.
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2.) „Rechnung“/Gebührenbescheid (online/telefonisch): Sie erhalten auf der Internetseite, sowie per E-Mail (innerhalb einer Stunde) eine Auftragsbestätigung. Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach dem Abfuhrtermin zur Bezahlung der Leistung.
Zu beachten: Bei einer telefonischen Bestellung erhalten Sie keine E-Mail Bestätigung.
Expresszuschlag
Wird genommen für eine Abholung von Sperrgut innerhalb von 3 Tagen nach Anmeldung. Zu beachten: Expresstermine können nur im Internet über das oben genannte Online-Formular beantragt und nur mit paydirekt bezahlt werden.
Sperrgut
Zum Sperrmüll gehören feste Abfälle aus Haushalten, die wegen ihrer Größe nicht in die ortsüblichen Müllbehälter passen und deshalb von der normalen Müllabfuhr nicht mitgenommen werden können (z.B. Möbel, Teppiche, Kinderwagen, Matratzen).
Zu beachten: Sperrmüll wird nach Kubikmeter berechnet, siehe Gebühren . Ein Kubikmeter ist ein Würfel mit den Maßen 1m x1m x1m. Bei der Ermittlung der Kubikmeter hilft daher die Abmessung (Länge x Breite x Höhe) des bereitgestellten Sperrgutes. Zur Dokumentation wird jeder Sperr-guthaufen vor Abholung fotografiert und gegebenenfalls eine Gebühr nachberechnet.
Achtung:
Nicht zum Sperrgut gehören Bauschutt, Erdaushub und Baustellenabfälle, z.B. Türen, Isolierverkleidungen, Waschbecken, Badewannen, Fenster, Laminat, Deckenpaneele, Paletten, Jägerzaun, etc. Diese Abfälle müssen gesondert als Bauschutt entsorgt werden. Gefüllte Behälter wie Kartons, Säcke, Eimer, Kisten und Wannen sind ebenfalls kein Sperrgut. Diese Gegenstände werden bei der Abfuhr nicht mitgenommen und müssen separat entsorgt werden.
Großschrott (Metall)
Zu Großschrott zählen z.B.: Fahrräder, Metallschränke, Metallregale.
Baum- und Strauchschnitt
Baum- und Strauchschnitt (aus Pflegeschnitten), soweit er nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden kann, wird auf Anforderung abgeholt und in einer Kompostierungsanlage verwertet. Eine Bündelung sollte erfolgen und erleichtert den Verladevorgang. Eine Länge von 1,50 m und ein Durchmesser von 10 cm/Ast dürfen aus technischen und Verarbeitungsgründen nicht überschritten werden. Weihnachtsbäume werden einmal jährlich separat abgeholt.
Elektro- und Elektronikgeräte
zu Elektroschrott gehören z.B.: Waschmaschinen, Spülmaschinen, Trockner, Kühlschränke, Gefriertruhen, Elektroherde, Fernsehgeräte, Monitore, Staubsauger, Hifi-Anlagen.
https://www.arnsberg.de/ortsrecht/abfallgebuehren.pdf
Service-Telefon -Bedarfsabfuhren-
servicetelefon
Montag
08.00 - 17.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 13.00 Uhr
Christian
Rautenstrauch
betriebshof
Montag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.45Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.45Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.45Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.45Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
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Bei der Entsorgung von ausrangierten Möbeln, Waschmaschinen, Kühlschränken oder dem Pflegeschnitt Ihres Gartens, haben Sie die Möglichkeit, die kostenpflichtige Abholung online per Internet über das Service-Portal der Stadt Arnsberg anzufordern und zu bezahlen:
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Ist ausnahmsweise die Nutzung des Service-Portals nicht möglich, kann eine Bedarfsabfuhr telefonisch beim "Service-Telefon" unter 02932 201-1493 beantragt werden.
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1.) Online über: https://sperrmuell.arnsberg.de
Zahlungsmöglichkeit: paydirekt, Rechnung
2.) Service-Telefon: 02932 201-1493
Zahlungsmöglichkeit: Rechnung
Zu beachten: Bitte notieren Sie sich stets die Auftragsnummer und den Termin!
3.) Aufgrund der Corona Situation sind z.Zt keine Barzahlung, ec-cash möglich
Die Bedarfsabfuhr ist für die verschiedenen Abfallarten Sperrgut, Baum- und Strauchschnitt, Schrott (Metall) und Elektroschrott jeweils einzeln anzufordern, da die Abfallarten getrennt gesammelt und abgefahren werden.
Grundsätzlich dürfen alle Abfälle frühestens am Abend vor der Abfuhr zur Abholung bereitgestellt werden.
Mögliche Zahlungsarten
Aktuell können Sie aus drei Möglichkeiten auswählen:
1.) „paydirekt“ (nur online): Diese Zahlungsmöglichkeit steht nur bei der eigenständigen Auftragsanlage über das Online-Formular unter „sperrmuell.arnsberg.de“ zur Verfügung. „Paydirekt“ ist ein Online-Bezahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen, nähere Informationen zu „paydirekt“ finden Sie unter www.paydirekt.de.
Sie erhalten nach erfolgter Zahlung eine Auftragsbestätigung auf der Internetseite und als E-Mail.
Zu beachten: Prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner auf Eingang der Bestätigungsmail.
2.) „Rechnung“/Gebührenbescheid (online/telefonisch): Sie erhalten auf der Internetseite, sowie per E-Mail (innerhalb einer Stunde) eine Auftragsbestätigung. Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach dem Abfuhrtermin zur Bezahlung der Leistung.
Zu beachten: Bei einer telefonischen Bestellung erhalten Sie keine E-Mail Bestätigung.
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Wird genommen für eine Abholung von Sperrgut innerhalb von 3 Tagen nach Anmeldung. Zu beachten: Expresstermine können nur im Internet über das oben genannte Online-Formular beantragt und nur mit paydirekt bezahlt werden.
Sperrgut
Zum Sperrmüll gehören feste Abfälle aus Haushalten, die wegen ihrer Größe nicht in die ortsüblichen Müllbehälter passen und deshalb von der normalen Müllabfuhr nicht mitgenommen werden können (z.B. Möbel, Teppiche, Kinderwagen, Matratzen).
Zu beachten: Sperrmüll wird nach Kubikmeter berechnet, siehe Gebühren . Ein Kubikmeter ist ein Würfel mit den Maßen 1m x1m x1m. Bei der Ermittlung der Kubikmeter hilft daher die Abmessung (Länge x Breite x Höhe) des bereitgestellten Sperrgutes. Zur Dokumentation wird jeder Sperr-guthaufen vor Abholung fotografiert und gegebenenfalls eine Gebühr nachberechnet.
Achtung:
Nicht zum Sperrgut gehören Bauschutt, Erdaushub und Baustellenabfälle, z.B. Türen, Isolierverkleidungen, Waschbecken, Badewannen, Fenster, Laminat, Deckenpaneele, Paletten, Jägerzaun, etc. Diese Abfälle müssen gesondert als Bauschutt entsorgt werden. Gefüllte Behälter wie Kartons, Säcke, Eimer, Kisten und Wannen sind ebenfalls kein Sperrgut. Diese Gegenstände werden bei der Abfuhr nicht mitgenommen und müssen separat entsorgt werden.
Großschrott (Metall)
Zu Großschrott zählen z.B.: Fahrräder, Metallschränke, Metallregale.
Baum- und Strauchschnitt
Baum- und Strauchschnitt (aus Pflegeschnitten), soweit er nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden kann, wird auf Anforderung abgeholt und in einer Kompostierungsanlage verwertet. Eine Bündelung sollte erfolgen und erleichtert den Verladevorgang. Eine Länge von 1,50 m und ein Durchmesser von 10 cm/Ast dürfen aus technischen und Verarbeitungsgründen nicht überschritten werden. Weihnachtsbäume werden einmal jährlich separat abgeholt.
Elektro- und Elektronikgeräte
zu Elektroschrott gehören z.B.: Waschmaschinen, Spülmaschinen, Trockner, Kühlschränke, Gefriertruhen, Elektroherde, Fernsehgeräte, Monitore, Staubsauger, Hifi-Anlagen.
https://www.arnsberg.de/ortsrecht/abfallgebuehren.pdf
Sie können Ihr Sperrgut online anmelden und einen Abfuhrtermin auswählen.
Hellefelder Straße 8 - Eingang Hellefelder Straße
Hellefelder Straße 8
59821
Arnsberg
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 17.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 17.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 13.00 Uhr |
Betriebshof
Raum: 3
Hüttenstraße 19
59759
Arnsberg
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.45Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.45Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.45Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.45Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung