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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt. Sie dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde und setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan). Bauleitpläne sind Pflichtaufgabe der Gemeinde und sind in eigener Verantwortung aufzustellen. Die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch geregelt. Das Verfahren ist in seinen Grundzügen für den Flächennutzungsplan (FNP) und den Bebauungsplan (B-Plan) gleich. Der Flächennutzungsplan (oder eine Änderung in Teilbereichen) muss jedoch immer von der höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung) genehmigt werden.

Bauleitpläne, Bebauungsplan, B-Plan

Kontakt

Nebenstelle Am Hüttengraben 31
Am Hüttengraben 31
59759 Arnsberg
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Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung