Baugenehmigung

Die Errichtung, der  Umbau und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist, abgesehen von wenigen Sonderregelungen, genehmigungspflichtig. Vor dem Beginn der Bauarbeiten ist eine Baugenehmigung zu beantragen. Der Anspruch auf eine Baugenehmigung besteht, sofern die baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Bei der Prüfung von Bauanträgen werden auch andere Behörden beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Genehmigung kann Auflagen enthalten. Sofern Zweifel an die Zulässigkeit bestehen, können im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid frühzeitig einzelne Fragestellungen geklärt werden.

Werbeanlage, Carport, baugenehmigung beantragen

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Nebenstelle Am Hüttengraben 31
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