Die Errichtung, der Umbau und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist, abgesehen von wenigen Sonderregelungen, genehmigungspflichtig. Vor dem Beginn der Bauarbeiten ist eine Baugenehmigung zu beantragen. Der Anspruch auf eine Baugenehmigung besteht, sofern die baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Bei der Prüfung von Bauanträgen werden auch andere Behörden beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Genehmigung kann Auflagen enthalten. Sofern Zweifel an die Zulässigkeit bestehen, können im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid frühzeitig einzelne Fragestellungen geklärt werden.
Michael
Becker
Techn. Sachbearbeiter Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Ina
Scheibel
Beratung Bau- und Planungsrecht; Techn. Sachbearbeiterin Bauaufsicht
bauberatung-corona
Montag
Aktuell Montag und Dienstag nur noch telefonisch oder per E-Mail. Keine persönlichen Sprechzeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Dienstag
Aktuell Montag und Dienstag nur noch telefonisch oder per E-Mail. Keine persönlichen Sprechzeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Freitext
Postalische Anschrift:
Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg
Lina
Schmiz
Techn. Sachbearbeiterin Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Diana
Schüler
Techn. Sachbearbeiterin Bauaufsicht, Wohnen Gebäudeklasse 1-3, gesamtes Stadtgebiet; Abnahme Fliegende Bauten
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Christian
Smolenski
Techn. Sachbearbeiter Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Eda
Soylu-Yilmaz
Techn. Sachbearbeiterin Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Die Errichtung, der Umbau und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist, abgesehen von wenigen Sonderregelungen, genehmigungspflichtig. Vor dem Beginn der Bauarbeiten ist eine Baugenehmigung zu beantragen. Der Anspruch auf eine Baugenehmigung besteht, sofern die baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Bei der Prüfung von Bauanträgen werden auch andere Behörden beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Genehmigung kann Auflagen enthalten. Sofern Zweifel an die Zulässigkeit bestehen, können im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid frühzeitig einzelne Fragestellungen geklärt werden.
nach Terminvereinbarung
Tag | |
---|---|
Montag: | Aktuell Montag und Dienstag nur noch telefonisch oder per E-Mail. Keine persönlichen Sprechzeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis. |
Dienstag: | Aktuell Montag und Dienstag nur noch telefonisch oder per E-Mail. Keine persönlichen Sprechzeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis. |
Postalische Anschrift:
Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg
nach Terminvereinbarung
nach Terminvereinbarung
nach Terminvereinbarung
nach Terminvereinbarung