X

Wir sind wieder online!

Die Suchfunktion steht nach dem Cyberangriff leider noch nicht wieder zur Verfügung und wird erst später aktiviert.

Die gewünschten Inhalte lassen sich über das Maxi-Menü aber dennoch gut erreichen.
Wählen Sie oben einen der Hauptmenüpunkt aus, um zur Stichwort-Liste zu gelangen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Autowäsche (Zulässigkeit)

Benutzen Sie Autowaschanlagen oder Selbstbedienungswaschplätze mit sog. Wasserrückgewinnungsanlagen. Diese sind häufig mit dem blauen Engel ausgezeichnet und benötigen nur 40-100 l Frischwasser pro Vollwäsche und wirken außerdem schonender auf den Autolack.

Bei der privaten Autowäsche können nicht nur Reinigungsmittel sondern auch Öl, Benzin und weitere Stoffe in die Kanalisation und das Grundwasser gelangen.

Die Wäsche auf öffentlichen Straßen und Anlagen ist nur erlaubt, wenn gesichert ist, dass hierdurch keine Verunreinigungen entstehen. So ist das Reinigen von Fahrzeugen nur mit klarem Wasser erlaubt. Die Verwendung von Zusätzen oder Reinigungsmitteln ist nicht erlaubt. Motor- und Unterbodenwäsche oder sonstige Reinigungen, bei denen Öl, Altöl Benzin, oder ähnliche Stoffe in das öffentliche Kanalnetz oder in das Grundwasser gelangen können, sind verboten.

Auch Straßenkanäle führen das anfallende Wasser oft ungeklärt direkt in den nächsten Bach. 

Wagenwäsche PKW Reinigung