Asyl ist in der Bundesrepublik Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht, das Schutz vor Gewalt, Krieg und Terror ermöglicht.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist unter anderem für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig und Außenstellen des BAMF befinden sich im gesamten Bundesgebiet.
Ihr Asylgesuch können Sie bei der Einreise gegenüber der Grenzbehörde äußern.
Im Inland ist dieses z. B. gegenüber der Polizei, einer Ausländerbehörde oder bei einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) möglich.
Die für Nordrhein-Westfalen zuständige Landeserstaufnahmeeinrichtung befindet sich in Bochum und ist wie folgt zu erreichen:
Landeserstaufnahmeeinrichtung NRWGersteinring 50 a
44791 Bochum
Tel: 02931 826600
Rainer
Schorlemmer
Teamleitung Ausländerbehörde Asyl- und Flüchtlingsrecht C bis J
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Thomas
Wilmes
Asyl- und Flüchtlingsrecht K bis T
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Asyl ist in der Bundesrepublik Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht, das Schutz vor Gewalt, Krieg und Terror ermöglicht.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist unter anderem für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig und Außenstellen des BAMF befinden sich im gesamten Bundesgebiet.
Ihr Asylgesuch können Sie bei der Einreise gegenüber der Grenzbehörde äußern.
Im Inland ist dieses z. B. gegenüber der Polizei, einer Ausländerbehörde oder bei einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) möglich.
Die für Nordrhein-Westfalen zuständige Landeserstaufnahmeeinrichtung befindet sich in Bochum und ist wie folgt zu erreichen:
Landeserstaufnahmeeinrichtung NRWGersteinring 50 a
44791 Bochum
Tel: 02931 826600
Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Am Hüttengraben 29
59759
Arnsberg
Tag | |
---|---|
Montag: | 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Dienstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Freitag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Am Hüttengraben 29
59759
Arnsberg
Tag | |
---|---|
Montag: | 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Dienstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Freitag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
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