Asyl und Flüchtlingsschutz: Aufenthaltserlaubnis

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft Ihren Asylantrag und zum Abschluss des Asylverfahrens erhalten Sie einen Bescheid des BAMF.

Bei einer positiven Entscheidung können sich nachfolgende Feststellungen ergeben:

- Asylberechtigung,
- Flüchtlingseigenschaft,
- susidiärer Schutz,
- Abschiebeverbot.

Basierend auf diesen Feststellungen erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis und gegebenenfalls einen Reiseausweis .

Detaillierte Informationen zu den Aufenthaltserlaubnissen erhalten Sie hier:

Kontakt

Asyl- und Flüchtlingsrecht A + B und U bis Z, Betreuung Fachverfahren
Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Am Hüttengraben 29
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.

Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.

Teamleitung Ausländerbehörde Asyl- und Flüchtlingsrecht C bis J
Nebenstelle Am Hüttengraben 29
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Asyl- und Flüchtlingsrecht K bis T
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