Anforderung standesamtlicher Urkunden durch das Stadtbüro

Personenstandsurkunden können durch die Stadtbüros beim Standesamt beantragt werden, wenn die Geburt, der Sterbefall bzw. die Eheschließung in Arnsberg beurkundet wurde. Personenstandsurkunden dürfen nur vom Standesamt ausgestellt werden, sie werden nicht von den Stadtbüros ausgestellt.

Die Beantragung im Stadtbüro ist nur persönlich oder mit Vollmacht möglich.

Bitte haben Sie Verständnis, dass für diesen Service einige Tage Versandzeit anfallen.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.
 

  • Die Gebühr für eine Urkunde bzw. eine Abschrift aus dem Register beträgt 10,00 Euro, für jede weitere Urkunde 5,00 Euro. Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten
  • Für Rentenzwecke ist die Ausstellung gebührenfrei (Nachweis erforderlich)
  • Personalausweis
  • gegebenenfalls Vollmacht & Ausweis des Vollmachtgebers
  • Familienbuch (sofern vorhanden)
  • Gebühren

 

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