Telefonische Auskunft
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jobcenter
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Nach Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch oder per Email direkt mit Ihrer/Ihrem Ansprechpartner*in.
Anspruchsberechtigt
Familien mit Kindern mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben.
Leistungen:
Voraussetzungen:
Das Einkommen darf nur in geringer Höhe (+ 20%) über dem Grundsicherungsbedarf liegen. Dabei können Schuldentilgungsbeträge bei privaten Insolvenzverfahren berücksichtigt werden.
Beantragung:
Der Antrag (s.u.) ist auszufüllen und mit Anlagen für das 1. Schulhalbjahr bis zum 15.10. zu stellen. Ansonsten kann eine Förderung erst ab 01.01. des Folgejahres erfolgen. Sie können den Antrag per Mail oder Brief zusenden bzw. in jeden Briefkasten der Stadtverwaltung Arnsberg einwerfen. Bitte adressieren Sie Briefe an die
Stadtverwaltung Arnsberg
Amt für Grundsicherung/Jobcenter/Wohngeldstelle
Rathausplatz 1
59759 Arnsberg.
Auszahlung:
Bei Bewilligung werden die Beträge ausschließlich an die Einrichtungen (Schulen, Kitas etc. ) ausgezahlt.
Weitergehende Informationen der Landesregierung siehe hier.
Nach Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch oder per Email direkt mit Ihrer/Ihrem Ansprechpartner*in.
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