Straßenreinigungsgebühren

Das ist pauschal nicht zu beantworten. Wahrscheinlich ist Ihr Grundstück ein sogenanntes "Hinterliegergrundstück". Solche Grundstücke grenzen zwar nicht an die gereinigte Straße, haben aber eine dieser Straße zugewandte Grundstücksseite. Solche Grundstücke sind über Privatwege, grundbuchlich abgesicherte Wegerechte etc. durch die öffentliche Straße erschlossen.

 

Dazu schauen Sie bitte in das Straßenreinigungs- bzw. Winterdienstverzeichnis der Straßenreinigungssatzung.

Ja. Die Heranziehung von Hinterliegern ist rechtmäßig. Die Stadt zieht auch keinen wirtschaftlichen Vorteil daraus. Sie kassiert nicht mehrfach. Die Straßenreinigungsgebühren eines Eigentümers sind sein Anteil an den Gesamtkosten der Straßenreinigung im Stadtgebiet. Die Gebühr für einen Frontmeter wird ermittelt, indem die Gesamtkosten der Straßenreinigung durch alle Frontmeter – egal ob direkter Anlieger oder Hinterlieger – dividiert werden. Es ergibt sich so ein Gebührensatz pro Meter. Die Stadt nimmt nie mehr Gebühren ein als Kosten entstanden sind. Dieser sogenannte Frontmetermaßstab dient also nur dazu, die Kosten gerecht zu verteilen, da auch die Eigentümer von Hinterliegergrundstücken von der Reinigung der Straße profitieren. Es wäre ungerecht, nur die direkten Anlieger heranzuziehen.

Sie können sich über die praktische Durchführung der Reinigung direkt bei den Technischen Diensten Arnsberg, Hüttenstraße 19, 59759 Arnsberg, Telefon 02932 201-4118 informieren bzw. beschweren.