Der Antrag auf Ausstellung eines Duplikats kann beim zuständigen Sachbearbeitenden telefonisch, schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Für den erneuten Ausdruck eines Steuerbescheides sind nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Arnsberg für bis zu 5 Nachdrucke im selben Geschäftsvorfall (zu dem gleichen Kassenzeichen) 5,00 Euro zu entrichten.
Die entsprechende Gebühr ist auf das folgende Konto zu überweisen:
Stadtkasse Arnsberg
IBAN: DE 16 4665 0005 0000 0000 26
BIC: WELADED1ARN
Verwendungszweck: 1132979 (Name und Kassenzeichen, falls vorhanden)
Betrag: 5,00 € pro Geschäftsvorfall/Kassenzeichen
Sobald der erforderliche Betrag bei der Stadtkasse eingegangen ist, wird das entsprechende Duplikat postalisch versandt.
Aus Gründen des Datenschutzes und des Steuergeheimnisses können Bescheidduplikate nicht per E-Mail versendet werden.
Der Grundbesitzabgabenbescheid wird in der Regel Ende Januar eines jeden Jahres für das entsprechende Jahr verschickt.
Sollte sich z.B. Ihre Gefäßgröße für den Abfall geändert haben, erhalten Sie im Laufe des Jahres einen Änderungsbescheid zum Jahresbescheid, der (nur) diese Änderung ausweist.
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