Baumschutzsatzung

Für das Arnsberger Stadtgebiet wurde keine Baumschutzsatzung erlassen. Entsprechende Genehmigungen für die Fällung oder den Rückschnitt von Bäumen sind daher nicht erforderlich. Lediglich für Bäume, die als Naturdenkmal eingetragen sind oder Bäume, die im Bebauungsplan festgesetzt wurden, ist eine besondere Genehmigung einzuholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Grünflächenmanagement.