Die Ausführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvG) obliegt den Ländern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW) stellt das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Arnsberg eine Gesamtförderung in Höhe von 3.602.452,77 € zur Verfügung. Ziel dieser Mittel ist die Förderung von Investitionen zum Ausgleich unterschiedlicherWirtschaftskraft im Bundesgebiet.Die Förderung wird für Maßnahmen mit Schwerpunkt Infrastruktur und Bildung gewährt.
Goethestraße 16 - 18
Raum: C 3.003
Goethestraße 16 - 18
59755
Arnsberg
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
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