Text: Katharina Wagner

Der Seniorenbeirat der Stadt Arnsberg lädt ein zu einem Vortrag über das Erbrecht, den digitalen Nachlass und die testamentarischen Gestaltungsmöglichkeiten

Es werden in Deutschland jedes Jahr große Vermögenswerte vererbt. Häufig herrscht der Grundgedanke vor: „Mein Ehegatte erbt sowieso alles.“ Diese Annahme ist ein Trugschluss. Die gesetzliche Erbfolge kann zu dem Ergebnis führen, dass auch entferntere Familienangehörige in den überraschenden Genuss eines Erbes kommen, die der Erblasser nicht bedenken wollte. Um diese ungewollte Folge zu vermeiden, empfiehlt es sich, ein Testament zu errichten, in dem genau geregelt wird, wen der Erblasser bedenken möchte.

Heutzutage ist der Nachlass nicht nur materiell, sondern auch digital. Es ist daher auch zu regeln, wer im Todesfall Zugriff auf z.B. Online-Konten, E-Mail-Account oder Online-Banking hat.

Auf Einladung des Seniorenbeirates der Stadt Arnsberg erläutert Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Martin Bradenbrink aus Sundern kostenlos und unverbindlich in einem sehr ausführlichen und anschaulichen Vortrag die testamentarischen Gestaltungsmöglichkeiten und geht insbesondere auf den digitalen Nachlass ein. Er wird dabei auch die evtl. entstehenden Problemkreise erläutern. Anschließend steht er Ihnen für Ihre zahlreichen Fragen noch zur Verfügung.

Die Veranstaltung findet am Montag, 09.10.2023 um 15 Uhr im Raum 1.08a, 1. OG des Bürgerzentrums Bahnhof Arnsberg, Clemens-August-Straße 116, 59821 Arnsberg, statt.

Verbindliche Anmeldungen bitte bis zum 05.10.2023 an Ruth Greshake,

Tel: 02932 1537, E-Mail: info@​seniorenbeirat-arnsberg.de