Der Seniorenbeirat der Stadt Arnsberg lädt ein zu einem Vortrag zum Thema: Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten
Treffen Sie für den Fall Ihres Ablebens keinerlei Vorsorge, was mit Ihrer Immobilie passieren soll, dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Ihre Angehörigen bilden dann eine Erbengemeinschaft und teilen den Nachlass unter sich auf.
Das möchten Sie nicht? Dann können Sie bereits zu Lebzeiten eine vorzeitige Übertragung Ihrer Immobilie auf eines Ihrer Kinder vornehmen.
Welche Möglichkeiten Sie mit allen Vor- und Nachteilen haben, erläutert Ihnen auf Einladung des Seniorenbeirates der Stadt Arnsberg Rechtsanwalt und Notar Martin Bradenbrink aus Sundern kostenlos und unverbindlich. Er wird dabei auf die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten eines Übertragungsvertrages, insbesondere auch auf die Frage eines Wohnungs-und Nießbrauchsrechts und deren Unterschied eingehen.
Die Veranstaltung findet am 26.11.2024, 15 Uhr im Raum E 01 des Bürgerzentrums Bahnhof Arnsberg, Clemens-August-Straße 116, 59821 Arnsberg statt.
Verbindliche Anmeldungen bitte bis zum 22.11.2024 an Ruth Greshake, Tel.: 02932 -1537, E-Mail: info@seniorenbeirat-arnsberg.de.
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