Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.
Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:
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Martina
Meyer
Rentenangelegenheiten
rentenstelle
Freitext
Gerne können Sie sich ebenfalls an die Rentenältesten / Versichertenvertreter wenden.
Diese finden Sie auf der Seite "Rentenälteste / Versichertenvertreter".
Dagmar
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Kontenklärung
Der Antrag auf Kontenklärung
Möchten Sie Ihr Versicherungskonto klären, reichen erst einmal ein kurzes Schreiben oder ein Anruf bei Ihrem Rentenversicherungsträger aus.
Daraufhin wird man Ihnen die erforderlichen Formulare zuschicken, da nur so alle wichtigen Angaben abgefragt werden können.
Die Vordrucke erhalten Sie aber ebenso bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, den Gemeinde- und Stadtverwaltungen oder den ehrenamtlichen Versichertenberatern. Dort hilft man Ihnen auch beim Ausfüllen.
Selbstverständlich finden Sie die Antragsvordrucke auch auf der Internetseite Ihres Rentenversicherungsträgers.
Am kostenlosen Servicetelefon können Sie die Formulare ebenfalls anfordern.
Wie vervollständige ich mein Versicherungskonto?
Die meisten rentenrechtlichen Zeiten werden der Deutschen Rentenversicherung automatisch gemeldet.
Lücken im Versicherungskonto
Besteht eine Lücke nur deshalb, weil in dieser Zeit nichts rentenrechtlich Bedeutsames geschehen ist, bleibt sie einfach bestehen. Denn lange private Auszeiten oder eine selbständige Tätigkeit ohne Beitragszahlung zählen nicht für die gesetzliche Rente.
Viele andere Zeiten können aber wichtig sein. Sie haben dann die Möglichkeit, Nachweise wie z.B.
einzureichen und so Ihr Versicherungskonto zu ergänzen.
Gerne können Sie sich ebenfalls an die Rentenältesten / Versichertenvertreter wenden.
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