Wer eine Unterbringung für Flüchtlinge anbieten möchte, kann dies über diesen Dienst tun. Die Stadtverwaltung wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Antrag auf Umverteilung gemäß §§ 50, 51 AsylG (Asylgesetz)
Anforderung von Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister - HINWEIS: Derzeit stehen Ihnen ausschließlich die Bezahlsysteme GiroPay und PayDirekt zur Verfügung.
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