Europawahl 9. Juni 2024 - Informationen

Das Wahlergebnis erscheint hier am Wahltag nach 18 Uhr zeitaktuell nach eingehenden Schnellmeldungen:

https://wahlen.kdvz.nrw/production/EW2024/05958004/praesentation/index.html

ACHTUNG

Online-Beantragung bis 4. Juni 12 Uhr. 

Bitte wegen der verlängerten Postlaufzeiten keine schriftlichen Anträge oder Anträge per mail mehr stellen, sondern die Unterlagen in den Direktwahllokalen abholen. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Unterlagen auch noch pünktlich erhalten.

Alle Wahlberechtigten, die bis Freitag ihre Unterlagen nicht im Briefkasten haben, können sich im Laufe des Freitag nachmittages in den Direktwahllokalen vor Ort melden, dort können dann Unterlagen herausgegeben werden.


Stadtbüro Neheim - hinterer Eingang – Lange Wende 6a

Altes Rathaus Arnsberg, Alter Markt 19

Montags bis Donnerstags   8.00 - 12.15 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitags                                    8.00 - 13.00 Uhr

am Freitag, 7. Juni 

Sonderöffnungzeiten          8.00 – 12.15 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr (letzte Möglichkeit, persönlich Briefwahlunterlagen zu erhalten)


Bitte beachten sie, dass es nur in diesen Direktwahllokalen möglich ist, persönlich vor Ort Briefwahlunterlagen zu erhalten. Die Briefwahlunterlagen können mitgenommen werden oder direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden.

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen die per Post zugestellt werden gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Online - geschlossen
  • postalisch - wegen der Postlaufzeiten ab dem 04.06.2024 nicht mehr empfehlenswert
  • per Fax an 02932 201 77 1984
  • per E-Mail an wahlen@​arnsberg.de wegen der Postlaufzeiten ab dem 04.06.2024 nicht mehr empfehlenswert

     

Eine telefonische Beantragung ist durch § 26 Abs. 1 S. 3 Europawahlordnung EuWO ausgeschlossen!

Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 08.05.2024 an die im Antrag angegebene Adresse verschickt. Auch der Versand an eine Urlaubs- oder Auslandsanschrift ist möglich. Bitte Postlaufzeiten für den Versand ins Ausland beachten!

Rote Wahlbriefe können ohne Frankierung in einen Briefkasten der Post eingeworfen werden, bitte beachten Sie die Postlaufzeit und werfen Sie den Wahlbrief spätestens am 6. Juni ein. Alle Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag eingehen.

Weiterhin können die Wahlbriefe in die Briefkästen der Stadt Arnsberg an den Stadtbüros Neheim und Arnsberg, am Rathausplatz 2 und an der ehemaligen Realschule in der Goethestraße (vom Schulhof Eingang linke Seite) eingeworfen werden. Dies ist möglich bis zum Wahltag um 18 Uhr.

 

1. Zuzug von außerhalb nach Arnsberg im Zeitraum 29.4.2024 bis 19.5.2024 (Meldedatum)
Wenn Sie neu nach Arnsberg zugezogen sind und hier wählen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie direkt bei Ihrer Anmeldung im Stadtbüro stellen. Das Wahlbüro veranlasst dann die Streichung aus dem Wählerverzeichnis in Ihrer alten Gemeinde. 

2. Umzug innerhalb von Arnsberg 
Bei einem Umzug innerhalb der Stadt bleibt es bei der Eintragung, die in der Wahlbenachrichtigung Eingetragen ist. Eine Änderung des Wählerverzeichnisses findet nicht statt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem am Wahltag in dem neuen Wahlraum zu wählen. Der Stimmzettel ist im gesamten Stadtgebiet gleich.

3. Wegzug aus Arnsberg innerhalb Deutschlands
Von hier aus erfolgt keine automatische Streichung im Wählerverzeichnis. Sie müssen in Ihrer neuen Heimatgemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen (nur möglich bis zum 19.05.2024). Sie werden erst auf Mitteilung der anderen Gemeinde aus dem hiesigen Wählerverzeichnis gestrichen. 
 

In Arnsberg lebende EU-Bürgerinnen und -Bürger können sich – wenn sie dies in der Vergangenheit noch nicht getan haben – in das Wählerverzeichnis der Stadt Arnsberg eintragen lassen. Weitergehende Informationen und der Antrag ist auf der Webseite der Stadt Arnsberg hinterlegt unter dem Link 
www.arnsberg.de/rathaus-politik/wahlen/europawahl.

Alle bislang nicht eingetragenen EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 16 Jahren haben hierzu auch ein Informationsschreiben erhalten. 

Deutsche Wahlberechtigte werden von Amts wegen automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, ebenso alle EU-Bürgerinnen und –Bürger, die bereits 2019 oder früher die Eintragung beantragt haben. 

Insgesamt sind rund 400 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürgerinnen in den EU-Mitgliedsländern aufgerufen, zwischen dem 6. und 9. Juni das zehnte Europaparlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl zu bestimmen. 

In der Bundesrepublik Deutschland sind nach Angaben der Bundeswahlleiterin bis zu 64,9 Millionen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt (3,9 Millionen Unionsbürgerinnen und -bürger und 60,9 Millionen Deutsche). Rund 4,8 Millionen davon sind Erstwählerinnen und Erstwähler. Zum ersten Mal können bei Europawahlen auch 16- und 17-Jährige teilnehmen.

Informationen für Auslandsdeutsche

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

Wahltermin:

Die nächste Europawahl findet im am 9. Juni 2024 statt.

Allgemeine Informationen:

Das Europäische Parlament besteht aus 751 Abgeordneten. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete, die für 5 Jahre gewählt werden. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Jeder Wähler hat nur eine Stimme.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union neben der BRD sind:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltage

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist und
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehat oder sich gewöhnlich aufhält und
  • nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. April 2019 entschieden, dass Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter an der Europawahl 2019 teilnehmen können.
    Im Wählerverzeichnis sind Menschen dieses Personenkreises bisher nicht aufgeführt. Für den Eintrag in das Wählerverzeichnis muss daher ein Antrag gestellt werden.
    Betroffene Personen können den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ab sofort im Wahlbüro der Stadt Arnsberg, Rathausplatz 1, stellen.

Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen.

Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiterin.de. Hier können auch die Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl heruntergeladen werden.

 

Unionsbürger sind zunächst in ihrem Herkunftsmitgliedstaat wahlberechtigt. Sie können sich aber auf Antrag in ein Wählerverzeichnis des Wohnsitzmitgliedstaates (Bundesrepublik Deutschland) eintragen lassen. Diese Eintragung ist bei zukünftigen Wahlen zum Europäischen Parlament von den zuständigen Gemeindebehörden von Amts wegen vorzunehmen, solange bis der Unionsbürger beantragt nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt zu werden.

Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de. Hier können auch die Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und der Antrag nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden für Unionsbürger heruntergeladen werden.

Wer darf gewählt werden?

Wählbar ist, wer am Wahltage

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt und
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • nicht vom Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunfts-Mitgliedstaat ausgeschlossen ist oder
  • infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
  • infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunfts-Mitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt.

Meldung als Wahlhelfer bitte per mail an wahlen@​arnsberg.de

Es wäre von Vorteil, wenn Sie angeben würden, ob Sie im Stadtgebiet mobil sind.