Vormundschaften

Die Vormundschaft


Das Jugendamt wird Vormund eines minderjährigen Kindes oder Jugendlichen, wenn

  • eine als Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist und die elterliche Sorge entzogen wurde bzw. der Elternteil an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert ist oder
  • die, nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter ihr Kind nicht selbst vertreten kann, weil sie noch minderjährig ist oder
  • die, nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter stirbt und sie die alleinige elterliche Sorge hatte oder
  • die elterliche Sorge im Adoptionsverfahren infolge der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption des Kindes durch Adoptiveltern ruht.

 

Vormundschaft, Vormundschaften

Kontakt

Hellefelder Straße 8 - Seiteneingang Ruhrseite über Fuß- und Radweg Zur Bleiche
Raum: 4.690
Hellefelder Straße 8
59821 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

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Dienstag:8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:8.30 - 13.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

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Montag:08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:00 Uhr